Startseite      Beginn der Beitragspflicht 
Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, frühestens ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.

Beispiel:

Personen mit Jahrgang 2000 sind seit dem 1. Januar 2018 beitragspflichtig (sofern die Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen wurde).

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE SCIENCEINDUSTRIES
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak35.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
Termin reservieren