Startseite      Beginn der Beitragspflicht 
Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Beispiel: Personen mit Jahrgang 2000 sind seit dem 1. Januar 2018 beitragspflichtig).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE SCIENCEINDUSTRIES
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak35.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
Termin reservieren