Anspruch Vaterschaftsentschädigung
Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung:
- Sie waren in den letzten 9 Monaten vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert und sind in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig gewesen.
- Sie gelten am Tag der Geburt als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender.
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Der Bezug ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Geburt möglich.