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Berechnung

Wie wird die Altersrente berechnet?

Die Berechnung der Altersrente basiert auf der anrechenbaren Beitragsdauer und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Wenn die Beitragspflicht vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum 31. Dezember vor Erreichen des Rentenalters lückenlos erfüllt wurde, wird die Altersrente nach der maximalen Rentenskala 44 berechnet (Vollrente). Jedes fehlende Beitragsjahr (oder Bruchteile davon) führt zu einer Kürzung der Rente um ca. 2.3 % (Teilrente der Skala 43 - 1).

 
Personen, welche nach dem Referenzalter weiterarbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen die AHV-Beiträge anrechnen lassen und zusätzliche Beitragszeiten zur Lückenschliessung nutzen. Jede Person darf zwischen dem Referenzalter und dem 70. Altersjahr einen einmaligen Antrag auf Neuberechnung der Altersrente einreichen. Die neuberechnete Rente wird frühestens ab dem Folgemonat des Antrags ausbezahlt. Die Neuberechnung erfolgt höchstens bis zur Maximalrente.

Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen berechnet sich aus der Summe der Erwerbseinkommen und der anrechenbaren Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Details können Sie dem Merkblatt 3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigung der AHV entnehmen.

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