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Entsendung in einen Vertragsstaat

Wird eine Person vorübergehend von ihrem schweizerischen Arbeitgeber in einen Ver­trags­staat entsandt, besteht die Möglichkeit, die alleinige Versicherungsunterstellung in der Schweiz für eine beschränkte Zeit beizubehalten. Die Be­stäti­gung durch die Ausgleichskasse erfolgt für die im jeweiligen Staatsvertrag vorgesehene Höchstdauer, länger dauern­de Entsendungen müssen beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beantragt werden.

Detaillierte Informationen gibt Ihnen das Merkblatt Arbeitnehmende im Ausland und Ihre Angehörigen.

Anmeldung:
Entsendungen sind entweder online in der Plattform ALPS unter „Neuer Einsatz im Ausland" Typ "Entsendung" oder bei der Ausgleichskasse mit dem Formular „ Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland " zu beantragen.



Über die Konsequenzen der Weiterversicherung in der Schweiz informieren die Merkblätter unter:

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE SCIENCEINDUSTRIES
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak35.ch
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