Invalidenrente (IV)

Wann besteht Anspruch auf eine IV-Rente?

Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese gesundheitliche Einschränkung muss seit mindestens einem Jahr bestehen.

Ein Anspruch auf eine ordentliche Rente entsteht nur, wenn der versicherten Person bei Eintritt des Rentenfalles mindestens drei volle Beitragsjahre angerechnet werden können.

Der Rentenanspruch entsteht frühestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV.

Invaliditätsgrad
Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente eine behinderte Person Anspruch hat: 
Invaliditätsgrad Rentenanspruch (in prozentualen Anteilen einer ganzen Rente)
40 % 25 %
41 % 27.5 %
42 % 30 %
43 % 32.5 %
44 % 35 %
45 % 37.5 %
46 % 40 %
47 % 42.5 %
48 % 45 %
49 % 47.5 %
50 - 69 % Die Rente entspricht dem Invaliditätsgrad*
70 - 100 % 100 % (ganze Rente)
*Beispiel: Bei einem IV-Grad von 54 % beträgt der Rentenanspruch 54 %.

Bei einem Invaliditätsgrad von unter 40% besteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente.
Höhe der Invalidenrente
Wie hoch ist die Invalidenrente?

Die Höhe der Invalidenrente wird periodisch vom Bundesrat der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst.

Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, so beträgt die Summe der beiden Renten höchstens 150 % der maximalen Rente.

In der Schweiz wohnende Personen, die von Geburt an invalid sind oder vor der Vollendung ihres 21. Altersjahrs invalid geworden sind, aber keinen Anspruch auf eine ordentliche Invalidenrente haben, erhalten eine ausserordentliche Invalidenrente. Diese Rente beträgt 133 1⁄3% der ordentlichen Minimalrente.

Die aktuellen Werte können Sie dem Merkblatt 4.04 - Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV entnehmen.
Anmeldung
Für eine Invalidenrente müssen Sie sich dann anmelden, wenn feststeht, dass die Einschränkungen noch während längerer Zeit bestehen werden. Die Anmeldung reichen Sie bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons ein.

Das notwendige Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung für Erwachsene: berufliche Integration/Rente.

Nützliche Informationen über die Leistungen der IV finden Sie in den folgenden Merkblätter:

Merkblatt 4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
Merkblatt 4.02 - Taggelder der IV
Merkblatt 4.03 - Hilfsmittel der IV>
Merkblatt 4.04 - Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV
Merkblatt 4.05 - Vergütung der Reisekosten in der IV
Merkblatt 4.06 - Das IV-Verfahren
Merkblatt 4.08 - Hörgeräte der IV
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Anschrift
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4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
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