Anmeldung Vaterschaftsentschädigung

Die Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber kann erst erfolgen, nachdem Sie den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub bezogen haben oder spätestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes. Zuständig ist die Ausgleichs­kasse jenes Arbeit­gebers, bei welchem Sie den letzten Tag des Vaterschaftsurlaubs bezogen haben.

Als Selbständiger melden Sie sich direkt bei Ihrer Ausgleichskasse an. Sind Sie gleichzeitig Arbeitnehmer und selbständigerwerbend, ist die Ausgleichkasse zuständig, an die Sie die Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.

Anmeldeformular

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AUSGLEICHSKASSE SCIENCEINDUSTRIES
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak35.ch
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