Anmeldung
Wo muss ich die Hinterlassenenrente geltend machen?
Die Anmeldung ist bei der für die verstorbene Person zuständigen Ausgleichskasse oder bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes einzureichen.
Das notwendige Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung für eine Hinterlassenenrente.
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 3.06 - Rentenvorausberechnung