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Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Erwerbsausfallentschädigung beträgt – ausser bei den Rekruten ohne Kinder – 80 % des durchschnittlichen, auf den Tag umgerechneten Erwerbseinkommens unmittelbar vor Dienstbeginn (maximal CHF 220 pro Tag).

Zur Bestimmung des massgebenden Erwerbseinkommens werden neben dem Lohn auch Zulagen (z.B. Schicht-, Schmutz-, Nachtarbeitszulagen), 13. Monatslohn und Gratifikationen berücksichtigt.

Bei unregelmässigem Erwerbseinkommen (z.B. Werkstudenten, Arbeitsverträge auf Abruf) wird auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate (ev. auch kürzere Periode) abgestellt.

Die Absolventen und Absolventinnen der Rekrutenschule, sowie Dienstleistende im Zivilschutz oder im Zivildienst während den gleichgestellten Diensttagen, erhalten einen vom vordienstlichen Einkommen unabhängigen Fixbetrag (derzeit CHF 69 pro Tag).

Für jedes Kind, welches noch nicht 18-jährig oder noch nicht 25-jährig und in Ausbildung ist, wird eine Kinderzulage ausgerichtet.

Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen

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