Zulagen für Betreungskosten
Kann eine Person ihre regelmässige Betreuungsaufgaben wegen der Dienstleistung nicht selber wahrnehmen, so werden die entstandenen Mehrkosten ersetzt, wenn sie
- mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt
- und an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen Dienst leistet.
Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen