Umzug innerhalb der Schweiz

Wenn Sie innerhalb der Schweiz in eine neue Wohnung umziehen, kann dies den Anspruch auf Familienzulagen (Anspruchskonkurrenz), die Höhe der Hilflosenentschädigung (bei Umzug in ein Heim) und Ergänzungsleistungen beeinflussen.

Melden Sie die Adressänderung der zuständigen Ausgleichskasse, wenn für Sie einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ich beziehe Familienzulagen (Arbeitnehmende: Meldung über den Arbeitgeber; Selbständigerwerbende: Meldung direkt an die Ausgleichskasse )
  • Ich beziehe ein Taggeld der Invalidenversicherung
  • Ich beziehe eine Alters-, Invaliden-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
  • Ich beziehe eine Hilflosenentschädigung
  • Ich beziehe Ergänzungsleistungen
  • Ich bezahle Beiträge als nichterwerbstätige Person
  • Ich bin selbständigerwerbend.
Melden Sie der zuständigen Ausgleichskasse, wenn ein Pflege- oder Stiefkind, für das Sie eine Kinderrente oder eine Familienzulage erhalten, den gemeinsamen Haushalt verlässt.

Vergessen Sie auch nicht eine Änderung der Zahlungsverbindung zu melden.

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE SCIENCEINDUSTRIES
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak35.ch
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