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Nicht erwerbstätige Ehepartner eines Entsandten

Sie begleiten Ihre/n erwerbstätige/n, weiterhin in der Schweiz versicherte/n Ehepartner/in ins Ausland und sind dort nicht erwerbstätig: Sie können der obligatorischen Versicherung beitreten.

Bei Erwerbstätigkeit im Ausland und Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten, sofern Sie die Voraussetzun­gen dafür erfüllen.

Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:

Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

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AUSGLEICHSKASSE SCIENCEINDUSTRIES
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
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