Nicht erwerbstätige Ehepartner eines Entsandten
Sie begleiten Ihre/n erwerbstätige/n, weiterhin in der Schweiz versicherte/n Ehepartner/in ins Ausland und sind dort nicht erwerbstätig: Sie können der obligatorischen Versicherung beitreten.
Bei Erwerbstätigkeit im Ausland und Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.