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Auswanderung

Sie wandern in ein EU- oder EFTA-Land aus und sind in der Schweiz auch nicht (mehr) er­werbstätig. Sofern sie nicht entsandt sind, besteht keine Möglichkeit, weiterhin in der AHV versichert zu bleiben: Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandel­assoziation (EFTA) ziehen.

Sie verlegen Ihren Wohnsitz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA und sind nicht mehr in der Schweiz erwerbstätig: Sie können, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, der freiwilligen Versicherung beitreten.

Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:

Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat

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