Sie wandern in ein EU- oder EFTA-Land aus und sind in der Schweiz auch nicht (mehr) erwerbstätig. Sofern sie nicht entsandt sind, besteht keine Möglichkeit, weiterhin in der AHV versichert zu bleiben: Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelassoziation (EFTA) ziehen.
Sie verlegen Ihren Wohnsitz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA und sind nicht mehr in der Schweiz erwerbstätig: Sie können, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, der freiwilligen Versicherung beitreten.
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat