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Nichtvertragsstaatsangehörige

Sie sind Staatsangehörige/r eines Nichtvertragsstaates und reisen definitiv aus der Schweiz aus:  Sie können einen Antrag auf Rückvergütung der AHV-Beiträge stellen, sofern Sie min­destens ein Jahr in der Schweiz Beiträge bezahlt haben.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungs­ab­kommen abgeschlossen hat.

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4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
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