Nichtvertragsstaatsangehörige
Sie sind Staatsangehörige/r eines Nichtvertragsstaates und reisen definitiv aus der Schweiz aus: Sie können einen Antrag auf Rückvergütung der AHV-Beiträge stellen, sofern Sie mindestens ein Jahr in der Schweiz Beiträge bezahlt haben.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.