Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Beispiel: Personen mit Jahrgang 2000 sind seit dem 1. Januar 2018 beitragspflichtig).
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen