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Anspruch Vaterschaftsentschädigung

Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung:
  • Sie waren in den letzten 9 Monaten vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert und sind in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig gewesen.
  • Sie gelten am Tag der Geburt als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender.
Wie kann ich die Urlaubstage beziehen?
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Der Bezug ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Geburt möglich.

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