Die IV unterstützt verschiedene Dienstleistungen, welche den Einstieg in eine Erwerbstätigkeit erleichtern sollen: Fachleute der IV-Stellen bieten Berufsberatung und Arbeitsvermittlung an für Versicherte, die infolge ihrer Invalidität in der Berufswahl oder in der Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit eingeschränkt sind.
Die IV übernimmt die wegen der Invalidität entstehenden zusätzlichen Kosten bei einer beruflichen Erstausbildung oder Weiterausbildung zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit.
Die IV übernimmt die Kosten für eine Umschulung in einen neuen oder Wiedereinschulung in den bisherigen Beruf.
Während der Durchführung von Eingliederungs- oder Abklärungsmassnahmen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Taggelder der IV.
Die versicherte Person muss sich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons anmelden.
Das notwendige Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung für Erwachsene: berufliche Integration/Rente.
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
Merkblatt 4.02 - Taggelder der IV
Merkblatt 4.06 - Das IV-Verfahren
Merkblatt 4.08 - Hörgeräte der IV
Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
Merkblatt 4.11 - Versicherungsschutz während Eingliederungsmashmen der IV
