Invalidenrente (IV)
Wann besteht Anspruch auf eine IV-Rente?
Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese gesundheitliche Einschränkung muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ein Anspruch auf eine ordentliche Rente entsteht nur, wenn der versicherten Person bei Eintritt des Rentenfalles mindestens drei volle Beitragsjahre angerechnet werden können.
Der Rentenanspruch entsteht frühestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV.
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