Zulagen für Betreungskosten

Kann eine Person ihre regelmässige Betreuungsaufgaben wegen der Dienstleistung nicht selber wahrnehmen, so werden die entstandenen Mehrkosten ersetzt, wenn sie

  • mit Kindern unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt
  • und an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen Dienst leistet.
Anmeldeformular: Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreungskosten in der EO

Merkblatt 6.01 - Erwerbsausfallentschädigungen

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