Höhe der Zulage MV Genf

Wie viel erhalte ich?

Die Zulage beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens (begrenzt durch Mindest- und Maximalzulage).

Während den ersten 98 Tagen wird die Zulage um die Mutterschaftsentschädigung gekürzt. Ab 99. Tag besteht ein ungekürzter Anspruch.

Wenn der Arbeitgeber in der Anspruchsperiode Lohnfortzahlung von mindestens 80 % leistet, wird die Mutterschaftsentschädigung ihm ausbezahlt.

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