Wie hoch ist mein Beitrag als Nichterwerbstätige/r?
Unser Online-Rechner gibt Auskunft.
Der jährliche Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt derzeit CHF 514. Der Maximalbeitrag beläuft sich auf CHF 25'700 pro Jahr. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen
Vermeiden Sie Verzugszinsen!
Aufgrund der Angaben des Nichterwerbstätigen oder den Vorjahreswerten legt die Ausgleichskasse die provisorischen Akontobeiträge zu Beginn des Beitragsjahres fest. Die definitiven Beiträge werden ermittelt, sobald die Meldung des kantonalen Steueramtes eintrifft. Die Differenz zwischen den provisorisch ermittelten Akontobeiträgen und den definitiven Beiträgen werden von der Ausgleichskasse zurückbezahlt bzw. nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei wesentlichen Änderungen der Einkommens- oder Vermögenslagen empfiehlt es sich, die Ausgleichskasse zu informieren, damit die Akontobeiträge entsprechend angepasst werden können.
Ist die Differenz zwischen den Akonto- und definitiven Beiträgen grösser als 25%, werden gesetzliche Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben.
- Beitrag als nichterwerbstätige Person
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