Der Versicherungsausweis dient zur Erleichterung des administrativen Verkehrs mit den Ausgleichskassen bzw. den Durchführungsorganen. Die Informationen des AHV-Versicherungsausweises sind auch auf der Krankenversicherungskarte des obligatorischen schweizerischen Krankenversicherers enthalten. Bei Amtsgängen kann deshalb anstelle des AHV-Ausweises auch die Krankenversicherungskarte verwendet werden.
Bei einem Stellenwechsel ist dem neuen Arbeitgeber der AHV-Ausweis (oder die schweizerische Krankenversicherungskarte) vorzulegen, damit dieser die Anmeldung an die Ausgleichskasse vornehmen kann. Der Ausweis muss der Kasse vom Arbeitgeber nicht mehr physisch eingereicht werden. Die Übermittlung der Daten genügt. Verwenden Sie dazu unsere Online-Plattform connect.
