Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, frühestens ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.
Beispiel:
Personen mit Jahrgang 2000 sind seit dem 1. Januar 2018 beitragspflichtig (sofern die Geschäftstätigkeit bereits aufgenommen wurde).
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung