Geringfügige Einkommen
Auf Jahreseinkommen unter CHF 2'300 müssen die Sozialversicherungsbeiträge i.d.R. nur entrichtet werden, sofern dies der Arbeitnehmer ausdrücklich wünscht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber