Geringfügige Einkommen

Auf Jahreseinkommen unter CHF 2'300 müssen die Sozialversicherungsbeiträge i.d.R. nur entrichtet werden, sofern dies der Arbeitnehmer ausdrücklich wünscht.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber

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