Beiträge der Nichterwerbstätigen

Welche Beiträge bezahlen Nichterwerbstätige?

Nichterwerbstätige bezahlen Beiträge an die AHV, IV und EO. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Vermögen und Renteneinkommen. Der jährliche Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt derzeit CHF 514.

Der Maximalbeitrag beläuft sich auf CHF 25'700 pro Jahr. Die eigenen Beiträge entfallen, wenn der/die Ehepartner/in (oder eingetragene Partner/in) im Sinne der AHV erwerbstätig ist (Pensum mind. 50%) und mindestens Beiträge in der Höhe des doppelten Mindestbeitrags (CHF 1028) entrichtet.

Wie hoch sind die Beiträge?
Der Online-Rechner gibt Auskunft.

Mehr Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO.

Formular
Anmeldeformular für Nichterwerbstätige

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