
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten ab sofort und rückwirkend auf den 17. März 2020. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.
Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung?
Auskunft gibt das Merkblatt 6.03: – Corona Erwerbsersatzentschädigung
Online-Anmeldung:
• Arbeitgeber: Corona Erwerbsersatz
• Selbständigerwerbende: Corona Erwerbsersatz
• Arbeitnehmende: Corona Erwerbsersatz
Fragen und Antworten: Link BSV
Weitere Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Merkblatt 2.13
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