
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien wurde am 27. Mai 2024 unterzeichnet. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.
Das Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der Schweiz und Argentinien im Bereich der sozialen Sicherheit. Es entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Abgedeckt werden die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, in der Schweiz also die AHV und IV.
Das Abkommen gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Das Abkommen fördert zudem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal in den anderen Staat erleichtert. Darüber hinaus enthält das Abkommen eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbrauch.
Es wird nun den Parlamenten beider Staaten zur Genehmigung vorgelegt.
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