18.01.2024: Für das
Jahr 2023 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von
2 % des im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank". Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute", „Geschäftsbanken" sowie „Industrie und Handel" mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten werden im Datenportal der SNB unter Renditen von Obligationen – Tag | Datenportal der SNB publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 1,896%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der mass-gebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2023 ein Zinssatz von 2 % resultiert.