Ausnahmeregelung für Quarantänefälle

29.10.2020 Bis anhin war das Vorliegen eines behördlichen oder ärztlichen Attests Voraussetzung für den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz in Quarantäne-Fällen. Die Erbringung dieser Nachweise dürfte in naher Zukunft immer schwieriger werden.Kann der Nachweis nicht erbracht werden, weil die Kantonsärzte keine Quarantäneanordnungen mehr ausstellen können, so kann eine schriftliche Selbstdeklaration eingereicht werden. Die anspruchsberechtigte Person hat jedoch zu begründen, weshalb der Nachweis nicht erbracht werden kann. Dies gilt auch für Meldungen, welche über den Arbeitgeber erfolgen. Diese Ausnahmeregelung gilt ab sofort bis auf Weiteres. Sollte sich die Situation in der Zwischenzeit verändern, behält sich das Bundesamt für Sozialversicherungen vor, die Ausnahmeregelung früher wieder ausser Kraft zu setzen.

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