Corona: neue Auszahlungsmodalität für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Gemäss Weisung des BSV darf ab 1. Februar 2022 der Corona-Erwerbsersatz für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (GmbH- oder AG-Inhaber) nicht mehr an den Betrieb (Firmenkonto) ausbezahlt werden, sondern nur noch auf ein persönliches Privatkonto. Es muss zwingend eine neue Anmeldung getätigt werden, falls nicht bereits bisher die Auszahlung auf ein Privatkonto erfolgte.
Anmeldeformular: Arbeitgeber in arbeitnehmerähnlicher Stellung