Ehe für alle – Auswirkungen (gültig ab 1. Juli 2022)

Am 26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage «Ehe für alle» angenommen. Die Vorlage sieht die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts vor. Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Nach diesem Datum können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden. Im Bereich der ersten Säule hat die Neuregelung folgende Auswirkungen:

Vaterschaftsurlaub für die Ehefrau der Mutter
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit einer Frau verheiratet und wurde das Kind nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes gezeugt, so gilt die Ehefrau der Mutter als der andere Elternteil (Art. 255a ZGB). Sie hat deshalb neu Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung. Der Anspruch besteht nur für Kinder, die nach dem 1. Juli 2022 geboren sind (keine Rückwirkung).

Familienzulagen bei Adoption
Ab 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Ehepaare Kinder adoptieren, was einen Zulagenanspruch nach Art. 4 lit. a FamZG begründet. Paaren in eingetragenen Partnerschaften steht dagegen nur die Stiefkind-Adoption offen.

Witwenrente bei weiblicher gleichgeschlechtlicher Ehe
Bislang hatte die überlebende Person bei eingetragener Partnerschaft nur Anspruch auf eine (männliche) Witwerrente, egal, ob es sich beim überlebenden Partner um eine Frau oder einen Mann handelte. Nach Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe besteht bei weiblichen Ehen künftig ein Anspruch auf Witwenrente für die überlebende Ehegattin. Männlichen gleichgeschlechtlichen Ehepaaren steht im Todesfall eines Gatten hingegen lediglich die Witwerrente offen, die an strengere Voraussetzungen geknüpft ist als die Witwenrente.

Auskünfte erteilen:

  • Tobias Märki, Leiter Abteilung Familienzulagen/EO, Tel. 061 285 22 15
  • Mario Marrone, Leiter Abteilung Leistungen AHV/IV, Tel. 061 285 22 43

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