Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus

Der Bundesrat hat am 20.03.2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten ab sofort und rückwirkend auf den 17. März 2020. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.

Wer hat Anrecht auf eine Entschädigung?

Auskunft gibt das Merkblatt 6.03: – Corona Erwerbsersatzentschädigung

Online-Anmeldung:

Arbeitgeber: Corona Erwerbsersatz

Selbständigerwerbende: Corona Erwerbsersatz

Arbeitnehmende: Corona Erwerbsersatz     

Fragen und Antworten: Link BSV

Weitere Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus: Merkblatt 2.13

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