1.7.2020: Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert

Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, unsere Kasse nimmt die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf.

Neu erhalten ausserdem Inhaber einer AG oder GmbH aus dem Veranstaltungsbereich Corona-Erwerbsersatz ab dem 1. Juni 2020. Die Einrichtung dieser neuen Leistung wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten bis Mitte Juli zuzuwarten, bevor der Anspruch geltend gemacht wird.

Link: Medienmitteilung des Bundesrates

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